JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 10 / 2003
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Gewerkschaftsmitglied, Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zur Gewerkschaft |
| Leitsatz: | Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz für ein arbeitsgerichtliches Verfahren ist ein vermögenswertes Recht, das im Rahmen von § 115 Abs. 2 ZPO einzusetzen ist. Grundsätzlich ist dieser Arbeitnehmer daher verpflichtet, von dieser Vertretungsmöglichkeit Gebraucht zu machen. Eine Ausnahme kann nur dann gelten, wenn eine Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zu dem von der Gewerkschaft gestellten Prozessvertreter dazu geführt hat, dass es unzumutbar ist, den Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Die Gründe., die für eine Unzumutbarkeit sprechen, sind substantiiert vorzutragen und darzulegen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 215/03 | |