JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 08 / 2003
Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines auswärtigen Anwalts, Mehrkosten |
| Leitsatz: | Aufgrund der Änderung der Zulassungsregelung für Anwälte seit dem 01.10.2000 ist § 121 Abs. 3 ZPO ("Beiordnung zu den Sätzen eines ortsansässigen Anwalts") im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht mehr entsprechend anzuwenden (Aufgabe der bish. Rspr.) Dennoch ist der Grundgedanke der Vorschrift, unnötige Reisekosten zu vermeiden, zu beachten. Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Mehrkosten der Beiordnung auf die der Partei für eine Informationsreise zu einem am Gerichtssitz ansässigen Anwalt entstehenden fiktiven Reisekosten zu beschränken sind. Diese fiktiven Reisekosten hat der Anwalt in seinem Beiordnungsantrag darzulegen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 84/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Nachprüfung, Ratenzahlung, Vier-Raten-Grenze |
| Leitsatz: | § 115 Abs. 3 ZPO ist auch anzuwenden, soweit im Nachprüfungsverfahren gem. § 120 Abs. 4 ZPO Ratenzahlung angeordnet wird. Zwar geht der Wortlaut des § 115 Abs. 3 ZPO "wird nicht bewilligt" davon aus, dass nur das Bewilligungsverfahren betroffen ist. Sinn der Regelung ist aber, den mit der Abwicklung der Prozesskostenhilfe verbunden Aufwand gering zu halten. Das gilt auch für den Fall, dass wegen nachträglicher Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Ratenzahlung errechnet wird. Bei nicht mehr als 4 Monatsraten ist der Zeitraum für die Partei so kurz, dass sie anderweitig Möglichkeiten finden kann, den notwendigen Betrag zu beschaffen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 181/03 | |