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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Schleswig-HolsteinVerkündungsdatum04 / 2003 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Entscheidungen 04 / 2003



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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 60/03 vom 25.04.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Kostenerstattung, Rechtsmittel, Berufung, fristwahrend, Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung
Leitsatz:Legt eine Partei Berufung zur Fristwahrung ein und bittet sie den Berufungsbeklagten unter Hinweis hierauf, sich noch nicht zur Akte zu legitimieren, so sind die durch eine anwaltliche Beratung des Berufungsbeklagten über die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels entstandenen Kosten notwendige Kosten i.S. des § 91 ZPO.

Aus dem Gebot der Chancengleichheit folgt, dass der Berufungsbeklagte die Erfolgsaussicht der Berufung erörtern und Überlegungen über evtl. Vergleichsverhandlungen anstellen können muss. Das gilt insbesondere bei Bestandsstreitigkeiten, wenn der Arbeitgeber erstinstanzlich zur Weiterbeschäftigung für die Dauer des Rechtsstreits verurteilt worden ist.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 60/03




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