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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Schleswig-HolsteinVerkündungsdatum10 / 2002 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Entscheidungen 10 / 2002



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 31/02 vom 14.10.2002

Rechtsgebiete:BGB, ProstitutionsG
Schlagworte:Telefonsex, Arbeitsvertrag, Sittenwidrigkeit, Telefonistin, Prostitutionsgesetz
Leitsatz:Der als Arbeitsvertrag bezeichnete Vertrag zwischen dem Unternehmer und der mit dem Führen von sog. Telefonsex beauftragten Auftragnehmerin, "Telefonistin", verstößt gegen die guten Sitten und ist daher nichtig. Bei Sexgesprächen wird der Intimbereich - wie bei der Prostitution oder bei einer Peepshow - zur Ware gemacht. Wegen der fehlenden Zugangskontrolle sprechen auch Gründe des im Interesse der Allgemeinheit liegenden Jugendschutzes für die Sittenwidrigkeit des Leistungserfolges. Für das auf Zahlung eines monatlichen Bruttolohnes von 16.000,00 DM gerichtete Begehren der Telefonistin fehlt es daher an einer Rechtsgrundlage
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 31/02



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 66/02 vom 14.10.2002

Rechtsgebiete:KSchG, EntgeltfortzahlungsG
Leitsatz:Häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers in der Vergangenheit rechtfertigen regelmäßig die Prognose, auch in Zukunft werde ein entsprechender Krankheitsverlauf eintreten, insbesondere dann, wenn wie hier ein nunmehr 28jähriger Arbeiter seit 5,5 Jahren in jedem Jahr zu 27,7% der Arbeitszeit krankheitsbedingt, bei insgesamt rd. 50 verschiedenen Fehlzeiten, ausgefallen ist. Kommt der Arbeitnehmer der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast nicht nach, in Zukunft müsse mit einer deutlich geringeren Krankheitsquote gerechnet werden, ist die sog. Negativ-Prognose gesichert. Die betrieblichen Interessen sind bei einer starken Inanspruchnahme des Arbeitgebers durch Lohnfortzahlungskosten erheblich belastet und rechtfertigen zumindest dann eine personenbedingte Kündigung, wenn der Arbeitgeber jahrelang Lohnfortzahlungskosten von regelmäßig mehr als 6 Wochen jährlich erbracht hat und wohl auch weiter erbringen wird. Das ist sicher der Fall, wenn der Arbeitgeber im Verlauf von 5,5 Jahren 67.000,00 DM Entgeltfortzahlung und 13.400,00 DM Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung geleistet hat. Die Interessenabwägung führt angesichts eines erst sieben Jahre währenden Beschäftigungsverhältnisses zu keinem anderen Ergebnis, auch wenn der Arbeitnehmer als Ausländer ggf. über schlechte Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt verfügt.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 66/02

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 71/02 vom 14.10.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung, Wegbleiben vom Arbeitsplatz trotz Abmahnung
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 71/02


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