JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein > Verkündungsdatum > 08 / 2002
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB, GG |
| Schlagworte: | Sozialplan, Ausspruch, Gleichbehandlung, Gesamtzusage, gekündigt, Arbeitnehmer, Schadensersatz, Verletzung, Aufklärungsfrist, Eigenkündigung |
| Leitsatz: | 1. Ein Sozialplan eines Konzernunternehmens kann aufgrund Gesamtzusage auch in einem betriebsratslosen Unternehmen zur Anwendung gelangen. 2. Ein Hinweis auf die Anwendung des Sozialplans auch für betriebsratslose Unternehmen in einer Konzernzeitschrift begründet noch keine Verpflichtung der betriebsratslosen Unternehmen des Konzerns. 3. Dass Arbeitnehmer, die selbst gekündigt haben, aus dem Sozialplan herausgenommen werden, stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar und lässt den Sozialplan deshalb nicht als fehlerhaft erscheinen. 4. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich einem Arbeitnehmer, der selbst kündigt, nicht über einen daraus folgenden Verlust des Anspruchs aus dem Sozialplan hinweisen, denn der Arbeitnehmer muss sie vor dem Ausspruch der Eigenkündigung selbst über die rechtlichen Folgen seines Schrittes Klarheit verschaffen. Den Arbeitgeber trifft daher auch keine Fürsorgepflicht, den kündigenden Arbeitnehmer auf die Möglichkeit einer unmittelbar bevorstehenden Betriebsänderung und die mögliche Übernahme eines Sozialplanes für das Unternehmen und einen daraus folgenden möglichen Abfindungsverlust hinzuweisen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 4 Sa 105/02 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, BetrVG |
| Schlagworte: | Streitwert, Beschlussverfahren, Schulungsteilnahme |
| Leitsatz: | Streiten Betriebsrat und Arbeitgeber im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren über die Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einer Schulungsmaßnahme gem. § 37 Abs. 6 BetrVG, beläuft sich der Streitwert bei beabsichtigter Teilnahme an einer Wochenveranstaltung auf den Regelwert des § 8 BRAGO für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten von 4.000,00 EUR. Die Bedeutung der Teilnahme an der Schulung ist aber geringer, wenn es nur um die Teilnahme an einer zweitätigen Schulung geht; dann ist die Festsetzung mit 2/5 des Regelwertes, also in Höhe von 1.600,00 EUR, angemessen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 4 Ta 112/02 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BAT, GG |
| Schlagworte: | Kündigung, verfassungsrechtliche Meinungsäußerung, außerdienstliches Verhalten, öffentlicher Dienst |
| Leitsatz: | Bezeichnet ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in einer außerdienstlich verfassten und - u.a. im Internet - verbreiteten Pressemitteilung die Anschläge des 11.9.2001 u.a. als "längst überfällige Befreiungsaktion", so billigt er damit die Terroranschläge. Ein derartiges Verhalten ist als ein Angriff auf die Menschenwürde der Opfer und ihrer Hinterbliebenen zu bewerten und nicht mehr vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Der Arbeitgeber ist daher berechtigt, das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung wegen des hierdurch entstandenen Vertrauensverlustes zu kündigen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 150/02 | |