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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 30.08.2006, Aktenzeichen: 3 Sa 156/06 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 3 Sa 156/06

Urteil vom 30.08.2006


Leitsatz:1. Ob es sich bei der Arbeit eines Familienangehörigen um Mitarbeit auf familienrechtlicher Grundlage, oder um eine Arbeitsleistung auf der Grundlage eines - mündlich geschlossenen - Arbeitsverhältnisses handelt, ist durch wertende Betrachtungsweise zu ermitteln.

2. Haben die Parteien gerade neben den während einer Ehe und einer gemeinsamen Haushaltsführung immer anfallenden familienrechtlichen Leistungen ausdrücklich ein Arbeitsverhältnis gewollt und gelebt und nach Außen hin konkrete Zahlungsbeträge als Vergütung deklariert, kann dieses Verhältnis nicht nachträglich gerichtlich anders eingeordnet werden.

3. Ist ein solches Arbeitsverhältnis begründet worden, hat der mitarbeitende Ehepartner für seine arbeitsvertragliche Arbeitsleistung Anspruch auf Auszahlung einer gesonderten, vom Familienunterhalt unabhängigen und ihm frei zur Verfügung stehenden Vergütung.

4. Bezüglich der Erfüllung der Lohnansprüche kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, die Arbeitnehmerin habe ihren Lebensunterhalt vom gemeinsamen Konto bestritten.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 362, BGB § 611,
Stichworte:Arbeitsverhältnis, Ehe, Ehegatteninnenverhältnis, Zuordnung, Arbeitsleistung, Arbeitsvergütung, Erfüllung,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn 4 Ca 1657 b/06 vom 01.02.2006

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