JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Urteil vom 30.03.2004, Aktenzeichen: 2 Sa 385/03
| Leitsatz: | Leistet ein Arbeitgeber über mehrere Jahre ohne ausdrückliche Absprache an einen - nicht tarifgebundenen - Arbeitnehmer eine Sonderzahlung wie z. B. ein 13. Monatseinkommen entsprechend dem Tarifvertrag, so entsteht hierdurch keine betriebliche Übung. Das Verhalten des Arbeitgebers muss so verstanden werden, dass er schlichtweg den Tarifvertrag vollziehen und alle Arbeitnehmer gleichbehandeln will. Stellt der Arbeitgeber die Zahlung entsprechend dem Tarifvertrag später ein, so hat der nicht tarifgebundene Arbeitnehmer nicht Anspruch auf Weiterzahlung der tariflichen Leistungen, wenn die Leistung an alle Arbeitnehmer nicht mehr gezahlt wird. Denn insoweit erfolgt Gleichbehandlung. |
| Rechtsgebiete: | TVG, BGB |
| Vorschriften: | TVG § 4, BGB § 611, |
| Stichworte: | Weihnachtsgeld, Sonderzahlung, 13. anteiliges Monatseinkommen im Baugewerbe, Gleichbehandlung, betriebliche Übung, Beseitigung durch Nichtzahlung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Lübeck 4 Ca 435/03 vom 04.06.200 |
Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil vom 30.03.2004, Aktenzeichen: 2 Sa 385/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 30.03.2004, 2 Sa 385/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum