JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Urteil vom 30.01.2007, Aktenzeichen: 2 Sa 399/06
| Leitsatz: | Kündigt ein Arbeitgeber wegen angeblicher beleidigender Äußerungen über eine abwesende Vorgesetzte das Arbeitsverhältnis, so kommt ein Schadenersatzanspruch des gekündigten Arbeitnehmers gegen den Mitarbeiter, der die Äußerung weitergegeben hat, nicht in Betracht, wenn der Gekündigte sich mit dem Arbeitgeber vergleicht, statt den Kündigungsrechtsstreit durchzuführen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823 Abs. 1, BGB § 826, |
| Stichworte: | Schadenersatz, Anschwärzung, Vergleich in Kündigungsrechtsstreit, Kausalität, |
| Verfahrensgang: | ArbG Elmshorn 2 Ca 374 d/06 vom 08.06.2006 |
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