( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 29.06.2006, Aktenzeichen: 6 Sa 304/05 



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 6 Sa 304/05

Urteil vom 29.06.2006


Leitsatz:Wird eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis zwar erst nach Änderung der tariflichen Ausschlussfrist fällig, wurde sie jedoch bereits vor der Änderung der tariflichen Ausschlussfrist begründet, so gilt für diese Forderung noch die alte Ausschlussfrist.
Rechtsgebiete:TV Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk in Norddeutschland
Vorschriften:TV Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk in Norddeutschland,
Stichworte:Ausschlussfrist, Änderung, Jahressondervergütung, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Fälligkeit,
Verfahrensgang:ArbG Neumünster 1 Ca 1412 d/03 vom 28.04.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil vom 29.06.2006, Aktenzeichen: 6 Sa 304/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-schleswig-holstein/lag-schleswig-holstein-urteil-vom-29-06-2006-az-6-sa-30405

"LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 29.06.2006, 6 Sa 304/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN