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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 27.05.2008, Aktenzeichen: 5 Sa 396/07 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 5 Sa 396/07

Urteil vom 27.05.2008


Leitsatz:Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ausspruch einer sozialwidrigen Kündigung erst auf Antrag des Arbeitnehmers gemäß §§ 9, 10 KSchG aufgelöst worden ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 1004,
Stichworte:Abmahnung, Personalakte, Entfernung, beendetes Arbeitsverhältnis,
Verfahrensgang:ArbG Kiel, 2 Ca 438 c/07 vom 16.08.2007

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