Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 27.02.2008, Aktenzeichen: 3 Sa 417/07 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 3 Sa 417/07

Urteil vom 27.02.2008


Leitsatz:1) Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (mit BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

2) Die Vereinbarung muss aber auf die Ablösung einer Nachwirkung des Tarifvertrages gerichtet sind.

3) Voraussetzung ist, dass die Parteien bei Abschluss einer derartigen Vereinbarung auch den konkreten zukünftigen Nachwirkungszeitraum ins Auge gefasst haben. Erforderlich ist insoweit, dass sich aus der Einzelvertragsvereinbarung dieser eindeutige, auf die Zukunft gerichtete Regelungswille der Parteien zweifelsfrei ergibt.
Rechtsgebiete:TVG, BGB, TV Lohn/West (Baugewerbe)
Vorschriften:TVG § 3 Abs. 3, TVG § 4 Abs. 5, BGB § 133, BGB § 157, TV Lohn/West (Baugewerbe) § 6,
Stichworte:Hamburger Lohntabelle, schuldrechtliche Verpflichtung, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, Kündigung, Nachwirkung, andere Abmachung, Einzelvertrag, Verzicht, im Voraus, Verdrängung, Wiederaufleben, nichtig, Auslegung,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn, 3 Ca 963/07 vom 20.09.2008

Volltext

Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil vom 27.02.2008, Aktenzeichen: 3 Sa 417/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 27.02.2008, 3 Sa 417/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum