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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 25.08.2005, Aktenzeichen: 1 Sa 212/05 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 1 Sa 212/05

Urteil vom 25.08.2005


Leitsatz:Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG kann nicht für einen befristeten Zeitraum (befristet) gestellt werden. Ein solcher Antrag ist nicht ordnungsgemäß. Befristet verringert werden kann die Arbeitszeit nur einvernehmlich.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 8,
Stichworte:Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, unzulässiger Antrag auf befristete Verringerung,
Verfahrensgang:ArbG Kiel 4 Ca 1047 a/04 vom 23.03.2005

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