JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Urteil vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 84/05
| Leitsatz: | Eine formularmäßige arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Arbeitnehmer über die Vertragskonstruktion eines Darlehens uneingeschränkt zur Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten verpflichtet wird, ungeachtet einer etwaigen Betriebstreue und/oder ungeachtet einer Differenzierung bzgl. der Rückzahlungsverpflichtung danach, aus welchem Verantwortungs- und Risikobereich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspringt, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB n.F. dar. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 242, BGB § 305, BGB § 307 Abs. 1, BGB § 307 Abs. 2 n.F., BGB § 488, |
| Stichworte: | Fortbildungskosten, Rückzahlung, Pauschalbeteiligung, Darlehensvertrag, betriebsbedingte Kündigung, Formularvertrag, Kontrolle, unangemessen, Benachteiligung, Erstattung von Ausbildungskosten, Arbeitgeberkündigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Flensburg 2 Ca 701/04 vom 11.11.2004 |
Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 84/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 25.05.2005, 3 Sa 84/05" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum