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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 84/05 



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 3 Sa 84/05

Urteil vom 25.05.2005


Leitsatz:Eine formularmäßige arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Arbeitnehmer über die Vertragskonstruktion eines Darlehens uneingeschränkt zur Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten verpflichtet wird, ungeachtet einer etwaigen Betriebstreue und/oder ungeachtet einer Differenzierung bzgl. der Rückzahlungsverpflichtung danach, aus welchem Verantwortungs- und Risikobereich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspringt, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB n.F. dar. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 305, BGB § 307 Abs. 1, BGB § 307 Abs. 2 n.F., BGB § 488,
Stichworte:Fortbildungskosten, Rückzahlung, Pauschalbeteiligung, Darlehensvertrag, betriebsbedingte Kündigung, Formularvertrag, Kontrolle, unangemessen, Benachteiligung, Erstattung von Ausbildungskosten, Arbeitgeberkündigung,
Verfahrensgang:ArbG Flensburg 2 Ca 701/04 vom 11.11.2004

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