JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Urteil vom 18.06.2008, Aktenzeichen: 6 Sa 43/08
| Leitsatz: | Begehrt der Arbeitnehmer nach § 15 Abs. 5 und 7 BEEG die Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit, muss er sich zwischen einer vollständigen Befreiung von der Arbeitspflicht und einer Beschäftigung mit mindestens 15 und höchstens 30 Wochenstunden entscheiden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann zwar von der Untergrenze des § 15 Abs. 7 Nr. 3 BEEG abgewichen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als 15 Stunden ergibt sich aber weder aus § 15 Abs. 7 noch aus § 15 Abs. 5 BEEG. |
| Rechtsgebiete: | BEEG, ZPO |
| Vorschriften: | BEEG § 15 Abs. 5, BEEG § 15 Abs. 7, ZPO § 256, |
| Stichworte: | Elternzeit, Verringerung der Arbeitszeit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Lübeck, 2 Ca 2194/07 vom 30.11.2007 |
Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil vom 18.06.2008, Aktenzeichen: 6 Sa 43/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 18.06.2008, 6 Sa 43/08" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum