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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 18.06.2008, Aktenzeichen: 6 Sa 43/08 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 6 Sa 43/08

Urteil vom 18.06.2008


Leitsatz:Begehrt der Arbeitnehmer nach § 15 Abs. 5 und 7 BEEG die Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit, muss er sich zwischen einer vollständigen Befreiung von der Arbeitspflicht und einer Beschäftigung mit mindestens 15 und höchstens 30 Wochenstunden entscheiden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann zwar von der Untergrenze des § 15 Abs. 7 Nr. 3 BEEG abgewichen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als 15 Stunden ergibt sich aber weder aus § 15 Abs. 7 noch aus § 15 Abs. 5 BEEG.
Rechtsgebiete:BEEG, ZPO
Vorschriften:BEEG § 15 Abs. 5, BEEG § 15 Abs. 7, ZPO § 256,
Stichworte:Elternzeit, Verringerung der Arbeitszeit,
Verfahrensgang:ArbG Lübeck, 2 Ca 2194/07 vom 30.11.2007

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