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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 16.07.2002, Aktenzeichen: 2 Sa 175/02 



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 2 Sa 175/02

Urteil vom 16.07.2002


Leitsatz:Äußert eine Mitarbeiterin eines Baumarktes gegenüber Vorgesetzten und Kollegen: "Ihr könnt mich alle mal", ist eine deswegen ausgesprochene Abmahnung nicht unverhältnismäßig.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber rügebefugt, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Auf Qualität oder Quantität der Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kommt es nicht an.

Eine Abmahnung ist nur dann unverhältnismäßig, wenn sie durch ihre Form oder ihren Inhalt das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt. Sie ist aber nicht unverhältnismäßig, wenn sie sich auf den Vertragsverstoß, dessen sachliche Beanstandung und die Ankündigung von arbeitsrechtlichen Sanktionen für den Wiederholungsfall beschränkt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 611, BGB § 823, BGB § 1004,
Stichworte:Abmahnung, Verhältnismäßigkeit, Beleidigung von Kollegen und Vorgesetzten,
Verfahrensgang:ArbG Kiel 4 Ca 49 d/02 vom 27.03.2002

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