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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 12.03.2008, Aktenzeichen: 6 Sa 411/07 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 6 Sa 411/07

Urteil vom 12.03.2008


Leitsatz:1. Ob eine Sonderzahlung, die erst nach Insolvenzeröffnung fällig wird, aber für einen Bezugszeitraum geleistet wird, der teilweise auch vor Insolvenzeröffnung liegt, eine Masseforderung ist, beurteilt sich nach der konkreten Ausgestaltung ihrer Anspruchsvoraussetzungen. Handelt es sich danach nicht um Arbeitsentgelt im engeren, sondern im weiteren Sinne, haftet der Insolvenzverwalter für die gesamte Sonderzahlung.

2. Bei einer Gratifikation mit Mischcharakter handelt es sich nicht um eine allein arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2,
Stichworte:Sonderzahlung, Arbeitsentgelt,
Verfahrensgang:ArbG Kiel, 4 Ca 1136c/07 vom 12.09.2007

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