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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 10.12.2003, Aktenzeichen: 3 Sa 395/03 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 3 Sa 395/03

Urteil vom 10.12.2003


Leitsatz:Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigt kündigt. Das gilt auch für Fälle, in denen die Kündigung zwar grundsätzlich wirksam ist, der Arbeitgeber jedoch eine zu kurze Kündigungsfrist gewählt hat.

Zur Beendigung des Annahmeverzuges muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihm Arbeit zuweisen. Es reicht nicht aus, dass auf die Existenz eines Arbeitsplatzes verwiesen und im Übrigen zum Ausdruck gebracht wird, man werde den Arbeitnehmer schon "irgendwie" beschäftigen. Die zugewiesene Arbeit ist zu konkretisieren, damit der Arbeitnehmer überprüfen kann, ob der Arbeitgeber sein Weisungsrecht zulässig ausübt. Der Arbeitnehmer schuldet nur vertragsgemäße Arbeitsleistung.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 296, BGB § 315, BGB § 611, BGB § 615, BGB § 622 Abs. 3, BGB § 623,
Stichworte:Annahmeverzug, Arbeitsangebot, Mitwirkungshandlung, funktionsfähiger Arbeitsplatz, geschuldete Arbeitsleistung, Weisungsrecht des Arbeitgebers,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn 3 Sa 54 e/03 vom 22.05.2003

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