JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Urteil vom 10.03.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 546/04
| Leitsatz: | Eine Veranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) muss nicht ausschließlich der Repräsentation des Arbeitgebers dienen. Eine Veranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) TVK muss auch nicht vom Arbeitgeber initiiert sein. Eine für Orchestermusiker mitwirkungspflichtige Veranstaltung "im Rahmen der Repräsentation des Arbeitgebers" im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) TVK liegt schon dann vor, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein beliebiger Dritter aus einem von diesem bestimmbaren, nicht rein kulturellen Anlass Veranstalter ist; auf der sich nicht nur, aber auch der Arbeitgeber beispielsweise mit der Aufführung musikalischer Ausschnitte der Spielzeit darstellt. Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) und des § 7 Abs. 1 Unterabsatz b) TVK müssen nicht kumulativ erfüllt sein. |
| Rechtsgebiete: | TVK |
| Vorschriften: | TVK § 7 Abs. 1, TVK § 7 Abs. 2, TVK § 7 Abs. 3, TVK § 15, |
| Stichworte: | Orchester, Mitwirkungspflicht, Veranstaltung, Repräsentation, Sonderhonorar, |
| Verfahrensgang: | ArbG Lübeck 2 Ca 724/04 vom 30.09.2004 |
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