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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 10.03.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 546/04 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 3 Sa 546/04

Urteil vom 10.03.2005


Leitsatz:Eine Veranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) muss nicht ausschließlich der Repräsentation des Arbeitgebers dienen.

Eine Veranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) TVK muss auch nicht vom Arbeitgeber initiiert sein.

Eine für Orchestermusiker mitwirkungspflichtige Veranstaltung "im Rahmen der Repräsentation des Arbeitgebers" im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) TVK liegt schon dann vor, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein beliebiger Dritter aus einem von diesem bestimmbaren, nicht rein kulturellen Anlass Veranstalter ist; auf der sich nicht nur, aber auch der Arbeitgeber beispielsweise mit der Aufführung musikalischer Ausschnitte der Spielzeit darstellt.

Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) und des § 7 Abs. 1 Unterabsatz b) TVK müssen nicht kumulativ erfüllt sein.
Rechtsgebiete:TVK
Vorschriften:TVK § 7 Abs. 1, TVK § 7 Abs. 2, TVK § 7 Abs. 3, TVK § 15,
Stichworte:Orchester, Mitwirkungspflicht, Veranstaltung, Repräsentation, Sonderhonorar,
Verfahrensgang:ArbG Lübeck 2 Ca 724/04 vom 30.09.2004

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