JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Urteil vom 10.01.2006, Aktenzeichen: 2 Sa 307/05
| Leitsatz: | Ein Arbeitgeber, der unberechtigt fristlos kündigt und den Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigt, kann sich gegenüber dem Anspruch auf Annahmeverzugslohn nicht darauf berufen, der Arbeitnehmer habe es unterlassen, beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs zu stellen. Es ist vielmehr Sache des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Arbeit aufzufordern, wenn er die Folgen des Annahmeverzugs beseitigen oder verhindern will. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer teilweise Vergütung aus umsatzabhängiger Provision erhält. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 615, ZPO § 138, ZPO § 287, |
| Stichworte: | Annahmeverzug, Verzugslohn, Annahmeverzugslohn, Ermittlung durch Schätzung bei umsatzabhängiger Vergütung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Elmshorn 2 Ca 2157 c/04 vom 28.04.2005 |
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