JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Urteil vom 09.12.2008, Aktenzeichen: 5 Sa 286/08
| Leitsatz: | 1. Eine Stellenanzeige, nach der ein/e "jüngere/r" Buchhalter/in gesucht wird, enthält eine Altersdiskriminierung, weil von vornherein ältere Bewerber nicht angesprochen und damit benachteiligt werden. 2. Erfüllt ein Bewerber das in der Stellenanzeige festgelegte Anforderungsprofil augenscheinlich nicht, kann er keine Entschädigungszahlung nach § 15 Abs. 2 AGG beanspruchen. 3. Allein der Umstand, dass sich ein Arbeitnehmer parallel und zeitnah auf zahlreiche Stellen im gesamten norddeutschen Bereich beworben hat, ist für sich genommen nicht geeignet, die Ernsthaftigkeit seiner Bewerbung in Frage zu stellen, insbesondere wenn er sich ganz überwiegend auf "neutrale" Stellenanzeigen ohne diskriminierenden Inhalt beworben hat, seit langem arbeitslos und gegenüber vier Personen unterhaltsverpflichtet ist. 4. Ein rechtsmissbräuchliches AGG-Hopping liegt nicht bereits dann vor, wenn ein Arbeitnehmer gegenüber zahlreichen Arbeitgebern Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG geltend macht. Vielmehr muss sich aus den weiteren Umständen des konkreten Einzelfalles ergeben, dass es dem Beschäftigten mit seiner Bewerbung vornehmlich nicht um den Erhalt eines Arbeitsplatzes, sondern um die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche ging. Solche Umstände lagen hier vor. |
| Rechtsgebiete: | AGG |
| Vorschriften: | AGG § 1 Abs. 1, AGG § 7 Abs. 1, AGG § 15 Abs. 2, |
| Stichworte: | Entschädigungszahlung, Altersdiskriminierung, Anforderungsprofil, Geeignetheit, Ernsthaftigkeit der Bewerbung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Kiel, 5 Ca 453 b/08 vom 05.06.2008 |
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