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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINUrteil vom 08.02.2006, Aktenzeichen: 2 Ta 15/06 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 2 Ta 15/06

Urteil vom 08.02.2006


Leitsatz:Steht bereits aufgrund eines gerichtlichen Vergleiches fest, dass das Arbeitsverhältnis spätestens nach Ablauf des betreffenden Monats enden wird, so geht das Feststellungsinteresse gegen eine während dieses Monats vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung nur noch auf die restliche Vergütung für diesen Monat. Es kommt daher unabhängig von der bisherigen Dauer des Arbeitsverhältnisses, nicht die Festsetzung des Wertes in Höhe eines Vierteljahresentgelts in Betracht. Ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung und Zahlung der Vergütung für den restlichen Monat haben wirtschaftliche Identität, so dass der Wert nur einmal in Höhe des Vergütungsbetrags festzusetzen ist.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 42 Abs. 4,
Stichworte:Wertfestsetzung, Bestandsstreitigkeit,
Verfahrensgang:ArbG Kiel 4 Ca 2940 c/05 vom 11.01.2006

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