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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 30.09.2008, Aktenzeichen: 2 TaBV 25/08 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 2 TaBV 25/08

Beschluss vom 30.09.2008


Leitsatz:Das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb erfasst nicht einen Aufruf gegen den Irak-Krieg. Dieser kann ggf. den Frieden des Betriebs beeinträchtigen.

In einem Unternehmen mit amerikanische Mutter, in dem Güter hergestellt werden, die in dem Krieg eingesetzt werden, kann ein Aufruf gegen den Irak-Krieg gerechtfertigt sein, wenn dabei die ethische Frage aufgeworfen wird, ob die Unterstützung des Krieges durch die eigene Arbeit hinzunehmen ist.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 74 Abs. 2,
Stichworte:Betriebsrat, Unterlassung, politische Äußerungen,
Verfahrensgang:ArbG Lübeck, 3 BV 165/07 vom 15.04.2008

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