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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 28.02.2007, Aktenzeichen: 6 TaBV 8/06 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 6 TaBV 8/06

Beschluss vom 28.02.2007


Leitsatz:1. Ansprüche einzelner Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf bezahlte Freizeit kann der Betriebsrat mangels Antragsbefugnis nicht im Beschlussverfahren geltend machen.

2. Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der keinerlei Rechtswirkungen für die Zukunft mehr folgen, besteht regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis.
Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Vorschriften:ZPO § 256 Abs. 1, ArbGG § 80, ArbGG § 81,
Stichworte:Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren, Antragsbefugnis im Beschlussverfahren,
Verfahrensgang:ArbG Neumünster 1 BV 29 c/05 vom 26.10.2005

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