JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Beschluss vom 27.01.2005, Aktenzeichen: 2 Ta 14/05
| Leitsatz: | Eine Partei, bei der die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vorliegen, ist berechtigt, sobald ihr Gegner anwaltlich vertreten ist, ihrerseits Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 2 ZPO zu beantragen. Beantragt die Partei lediglich, ihr Prozesskostenhilfe zu bewilligen, ohne auch anzugeben, ob sie Beiordnung wünscht, so kann in einem Verfahren, das nicht Anwaltsprozess ist, nicht unterstellt werden, dass zugleich auch Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt wird. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 114, ZPO § 117, ZPO § 121 Abs. 2, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe, Rechtsanwaltsbeiordnung, ausdrücklicher Antrag, |
| Verfahrensgang: | ArbG Elmshorn 5 Ca 173 c/03 vom 16.12.2004 |
Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss vom 27.01.2005, Aktenzeichen: 2 Ta 14/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 27.01.2005, 2 Ta 14/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum