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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 27.01.2005, Aktenzeichen: 2 Ta 14/05 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 2 Ta 14/05

Beschluss vom 27.01.2005


Leitsatz:Eine Partei, bei der die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vorliegen, ist berechtigt, sobald ihr Gegner anwaltlich vertreten ist, ihrerseits Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 2 ZPO zu beantragen.

Beantragt die Partei lediglich, ihr Prozesskostenhilfe zu bewilligen, ohne auch anzugeben, ob sie Beiordnung wünscht, so kann in einem Verfahren, das nicht Anwaltsprozess ist, nicht unterstellt werden, dass zugleich auch Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 117, ZPO § 121 Abs. 2,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Rechtsanwaltsbeiordnung, ausdrücklicher Antrag,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn 5 Ca 173 c/03 vom 16.12.2004

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