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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 24.11.2006, Aktenzeichen: 2 Ta 268/06 



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 2 Ta 268/06

Beschluss vom 24.11.2006


Leitsatz:Hat ein Arbeitnehmer erstinstanzlich in einem Kündigungsrechtstreit nicht rechtskräftig obsiegt und erhebt er anschließend Klage auf Zahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs, so ist im Falle einer Aussetzungsentscheidung auch zu berücksichtigen, ob Berufung des Arbeitgebers in der Bestandsstreitigkeit Erfolgsaussicht eingeräumt wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 148,
Stichworte:Aussetzung, Vorgreiflichkeit,
Verfahrensgang:ArbG Lübeck 4 Ca 1745/06 vom 20.09.2006

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