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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 23.07.2007, Aktenzeichen: 2 Ta 211/07 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 2 Ta 211/07

Beschluss vom 23.07.2007


Leitsatz:Der volle Wert nach § 42 Abs. 4 GKG ist bei einer Kündigung auch dann nicht zwingend anzusetzen, wenn die Arbeitnehmerin den Sonderkündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz genießt, das Arbeitsverhältnis aber noch weniger als sechs Monate angedauert hat und es sich um einen Kleinbetrieb handelt.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 42 Abs. 4,
Stichworte:Wertfestsetzung, Kündigung, Kleinbetrieb, kurze Dauer des Arbeitsverhältnisses, Sonderkündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz,
Verfahrensgang:ArbG Neumünster 2 Ca 409 a/07 vom 05.06.2007

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