JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Beschluss vom 21.08.2002, Aktenzeichen: 4 Ta 112/02
| Leitsatz: | Streiten Betriebsrat und Arbeitgeber im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren über die Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einer Schulungsmaßnahme gem. § 37 Abs. 6 BetrVG, beläuft sich der Streitwert bei beabsichtigter Teilnahme an einer Wochenveranstaltung auf den Regelwert des § 8 BRAGO für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten von 4.000,00 EUR. Die Bedeutung der Teilnahme an der Schulung ist aber geringer, wenn es nur um die Teilnahme an einer zweitätigen Schulung geht; dann ist die Festsetzung mit 2/5 des Regelwertes, also in Höhe von 1.600,00 EUR, angemessen. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, BetrVG |
| Vorschriften: | BRAGO § 8 Abs. 2, BetrVG § 37 Abs. 6, |
| Stichworte: | Streitwert, Beschlussverfahren, Schulungsteilnahme, |
| Verfahrensgang: | ArbG Elmshorn 2 BV 32 c/01 vom 03.06.2002 |
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