JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Beschluss vom 21.03.2006, Aktenzeichen: 5 TaBV 45/05
| Leitsatz: | 1. Auch dringende betriebliche Gründe können eine Weiterbeschäftigung des nach § 78 a Abs. 2 BetrVG übernommenen Auszubildenden i. S. v. § 78 a Abs. 4 BetrVG unzumutbar machen. Dabei sind an die Unzumutbarkeit der Übernahme nach dem Wortlaut und Sinn und Zweck des § 78 a BetrVG strengere Anforderungen zu stellen als an die dringenden betrieblichen Erfordernisse i. S. v. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG (LAG München, Beschl. v. 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05 -). 2. Die Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber danach grundsätzlich dann unzumutbar, wenn kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation beschäftigt werden kann (BAG, Beschl. v. 12.11.1997 - 7 ABR 73/06 -). 3. Sofern der Arbeitgeber die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung gemäß § 78 a Abs. 4 BetrVG mit der Streichung bislang vorhandener Stellen begründet, hat er darüber hinaus die Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit dieser unternehmerischen Entscheidung aufzuzeigen. 4. Wenn in einer Betriebsvereinbarung der Stellenplan genau festgeschrieben ist und dieser von den Betriebsparteien nur einvernehmlich abgeändert werden kann, ist es dem Arbeitgeber verwehrt, sich im Rahmen von § 78 a Abs. 4 BetrVG auf einen von der Geschäftsführung einseitig beschlossenen Stellenabbau zu berufen. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 78 a, |
| Stichworte: | Jugend- und Auszubildendenvertreter, Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis, Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, freier Arbeitsplatz, Stellenbesetzungsplan, Betriebsvereinbarung, freiwillige Weiterbeschäftigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Lübeck 3 BV 64/05 vom 29.09.2005 |
Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss vom 21.03.2006, Aktenzeichen: 5 TaBV 45/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 21.03.2006, 5 TaBV 45/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum