Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 19.07.2004, Aktenzeichen: 2 Ta 153/04 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 2 Ta 153/04

Beschluss vom 19.07.2004


Leitsatz:Ein Arbeitnehmer, der nach der Sachlage lediglich eine Rechenoperation benötigt, um seine Forderung gegen den Arbeitgeber zu ermitteln, hat im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung nicht ohne Weiteres Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 2 ZPO. Es ist zulässig, die Partei auf die Hilfe der Rechtsantragsstelle zu verweisen.

Art. 20 Abs. 1 GG gebietet es nicht, jedem Rechtssuchenden mit Prozesskostenhilfe einen Rechtsanwalt beizuordnen.
Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, GG
Vorschriften:ZPO § 121, ArbGG § 11a, GG Art. 20 Abs. 1,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Anwaltsbeiordnung, Erforderlichkeit, Mutwilligkeit, Chancengleichheit,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn 4 Ca 930 c/04 vom 17.05.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss vom 19.07.2004, Aktenzeichen: 2 Ta 153/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 19.07.2004, 2 Ta 153/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum