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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 18.07.2007, Aktenzeichen: 6 TaBV 31/06 



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 6 TaBV 31/06

Beschluss vom 18.07.2007


Leitsatz:In der Erhöhung des vertraglich vereinbarten Arbeitszeitvolumens kann eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gesehen werden, wenn sie nach Umfang und Zeitdauer als nicht unerheblich angesehen werden muss. Als dem Umfang nach nicht unerheblich ist eine Erhöhung der Arbeitszeit eines bereits beschäftigten Arbeitnehmers um mehr als 10 Stunden in der Woche anzusehen.
Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Vorschriften:BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 256 Abs. 1,
Stichworte:Mitbestimmung des Betriebsrats, Erhöhung des vertraglich vereinbarten Arbeitszeitvolumens, Einstellung i. S. v. § 99 BetrVG,
Verfahrensgang:ArbG Flensburg 1 BV 7/06 vom 12.05.2006

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