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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 15.12.2006, Aktenzeichen: 1 Ta 187/06 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 1 Ta 187/06

Beschluss vom 15.12.2006


Leitsatz:Genießt der Antragsteller gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wird ihm der Rechtsschutz durch die Gewerkschaft ohne sachliche Begründung verweigert, muss der Antragsteller vor Inanspruchnahme der Allgemeinheit versuchen, eine Änderung der Entscheidung auf Versagung des Rechtsschutzes gem. § 8 Ziff. 2 der Rechtsschutzlinien durch Einlegung der Beschwerde zu erreichen. Unterlässt er dies, ist der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückzuweisen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 115 Abs. 2,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Ablehnung des Rechtsschutzes durch die Gewerkschaft Beschwerde gegen die Entscheidung der Gewerkschaft vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe,
Verfahrensgang:ArbG Kiel 2 Ha 25 b/05 vom 30.03.2006

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