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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 12.04.2005, Aktenzeichen: 1 Ta 85/04 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 1 Ta 85/04

Beschluss vom 12.04.2005


Leitsatz:Bei einer auf einen Betriebsübergang gestützten Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber und einer damit verbundenen Feststellungsklage gegen den Betriebsnachfolger ist der Streitwert gem. § 42 Abs. 4 GKG lediglich einmal festzusetzen, da beide Verfahren das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand haben (gegen LAG Köln, Beschluss vom 16.12.1993 - 12 Ta 204/93 -).
Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, GVG
Vorschriften:BGB § 613a, ArbGG § 12 Abs. 7, GVG § 42 Abs. 4,
Stichworte:Kündigungsschutz, bzw. Feststellungsklage gegen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber war, Gegenstandswert,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn 2 Ca 1176 d/03 vom 08.03.2004

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