( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 10.01.2008, Aktenzeichen: 1 Ta 244/07 



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 1 Ta 244/07

Beschluss vom 10.01.2008


Leitsatz:Wird einer Partei vom Arbeitsgericht ausnahmsweise eine Nachfrist zur Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Schluss der Instanz gegeben, ist von der Partei zu fordern, dass sie bei der Ausfüllung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse besondere Sorgfalt walten lässt. Sie kann bei offenkundigen Unvollständigkeiten nicht mehr mit einer entsprechenden Auflage des Arbeitsgerichts rechnen.
Stichworte:Prozesskostenhilfe - Bewilligungsverfahren - Nachfristsetzung für Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - Sorgfaltspflichten,
Verfahrensgang:ArbG Lübeck, 3 Ca 1712/07 vom 29.08.2007

Volltext

Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss vom 10.01.2008, Aktenzeichen: 1 Ta 244/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-schleswig-holstein/lag-schleswig-holstein-beschluss-vom-10-01-2008-az-1-ta-24407

"LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 10.01.2008, 1 Ta 244/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN