JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Beschluss vom 10.01.2008, Aktenzeichen: 1 Ta 244/07
| Leitsatz: | Wird einer Partei vom Arbeitsgericht ausnahmsweise eine Nachfrist zur Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Schluss der Instanz gegeben, ist von der Partei zu fordern, dass sie bei der Ausfüllung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse besondere Sorgfalt walten lässt. Sie kann bei offenkundigen Unvollständigkeiten nicht mehr mit einer entsprechenden Auflage des Arbeitsgerichts rechnen. |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe - Bewilligungsverfahren - Nachfristsetzung für Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - Sorgfaltspflichten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Lübeck, 3 Ca 1712/07 vom 29.08.2007 |
Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss vom 10.01.2008, Aktenzeichen: 1 Ta 244/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 10.01.2008, 1 Ta 244/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum