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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 09.07.2008, Aktenzeichen: 3 TaBV 4/08 



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 3 TaBV 4/08

Beschluss vom 09.07.2008


Leitsatz:1. Ein Zuordnungstarifvertrag kann mehrere selbständige Betriebe im Sinne des § 1 BetrVG wirksam erfassen, ohne dass die Tarifparteien ihre Regelungskompetenz dadurch überschreiten (mit BAG vom 24.1.2001 - u.a.: 4 ABR 4/00).

2. Durch die Novellierung des BetrVG 2001 wurden in § 3 BetrVG keine Tatbestandsvoraussetzungen geschaffen, die einer Weitergeltung von nach altem Recht abgeschlossenen Tarifverträgen entgegenstehen könnten.

3. Dass sich bei der Schaffung von Zuordnungstarifverträgen im Sinne des § 3 BetrVG alte und neue Fassung die Anzahl der auf jede Betriebsstätte bezogen maximal möglichen Betriebsratsmitglieder unter Umständen reduziert, ist gesetzlich gewollt und daher kein Unwirksamkeitsgrund.

4. Zur Eingliederung eines selbständigen Betriebes in einen anderen Betrieb.
Rechtsgebiete:BetrVG 1972, BetrVG 2001, BetrVG
Vorschriften:BetrVG 1972 § 1, BetrVG 1972 § 3, BetrVG 1972 § 4, BetrVG 2001 § 3, BetrVG § 9, BetrVG § 21a,
Stichworte:Betrieb, selbständiger Betrieb, Betriebsübergang, Betriebsrat, Betriebsratsamt, erlöschen, Zuordnungstarifvertrag, unwirksam, Dienlichkeit, Regionalbetrieb, Vertretungsstrukturen, Eingliederung,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn, 3 BV 64 b/07 vom 10.01.2008

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