Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 09.07.2003, Aktenzeichen: 3 Ta 215/02 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 3 Ta 215/02

Beschluss vom 09.07.2003


Leitsatz:Bei der Wertfestsetzung eines Wahlanfechtungsverfahrens nach § 19 BetrVG ist auch die Betriebsgröße und die sich daraus ergebende Betriebsratsgröße von Bedeutung. Der Wert des Streitgegenstandes für die anwaltliche Gebührenberechnung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bestimmt sich bei einem durchschnittlich gelagerten Betriebsratswahlanfechtungsverfahren auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 BRAGO nach dem Hilfswert .von 4000,00 Euro für die Bewertung der Frage der Existenz des Gremiums an sich , beginnend gem. § 9 BetrVG mit dem ersten Betriebsratsmitglied. Für jedes weitere Betriebsratsmitglied ist dieser Betrag um 1/4 des Wertes nach § 8 Abs. 2 BRAGO, also um 1000,00 Euro zu erhöhen .
Rechtsgebiete:BRAGO, BetrVG
Vorschriften:BRAGO § 8 Abs. 2, BetrVG § 9, BetrVG § 19,
Verfahrensgang:ArbG Lübeck 6 BV 37/02 vom 22.10.2001

Volltext

Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss vom 09.07.2003, Aktenzeichen: 3 Ta 215/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 09.07.2003, 3 Ta 215/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum