JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Beschluss vom 09.02.2007, Aktenzeichen: 1 Ta 62/06
| Leitsatz: | 1. Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV GKG fällt nicht an, wenn die Akte in ein Gerichtsfach eingelegt wird. 2. Das gilt auch, wenn das Gericht keine Gerichtsfächer unterhält, die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts einlegt wird und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hat. |
| Rechtsgebiete: | KV GKG |
| Vorschriften: | KV GKG Nr. 9003, |
| Stichworte: | Aktenversendungspauschale, Einlegen der Akte in Gerichtsfach bei anderem Gericht, |
| Verfahrensgang: | ArbG Lübeck 1 Ca 985/05 vom 09.02.2007 |
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