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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 08.04.2005, Aktenzeichen: 2 Ta 64/05 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 2 Ta 64/05

Beschluss vom 08.04.2005


Leitsatz:Geht das Gericht bei der Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens von den Angaben der antragstellenden Partei in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus, so kann die Partei in der Beschwerde nicht damit gehört werden, dass das Gericht diese Angaben seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat. Insoweit ist die Partei nicht beschwert.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 115 Abs. 3,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Ratenberechnung nach Angaben der Partei,
Verfahrensgang:ArbG Lübeck 4 Ca 47/05 vom 17.01.2005

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