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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 07.08.2006, Aktenzeichen: 6 Sha 1/06 



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 6 Sha 1/06

Beschluss vom 07.08.2006


Leitsatz:Das Verfahren auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird unterbrochen, wenn über das Vermögen derjenigen Partei, die die Prozesskostenhilfe beantragt, nach Eintritt der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 240,
Stichworte:Prozesskostenhilfeverfahren, Unterbrechung bei Insolvenzeröffnung,
Verfahrensgang:ArbG Kiel 3 Ca 765 a/05 vom 13.07.2006

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