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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 07.01.2008, Aktenzeichen: 1 Ta 258/07 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 1 Ta 258/07

Beschluss vom 07.01.2008


Leitsatz:Bei einem Streit um die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses ist in aller Regel die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich.

Dagegen ist die Beiordnung nicht erforderlich, soweit lediglich ein allgemeiner Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses gestellt wird. Diesen Antrag kann der Antragsteller auch vor der Rechtsantragstelle erreichen, ohne dass die Beiordnung eines Anwalts erforderlich ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 121 Abs. 2,
Stichworte:Prozesskostenhilfe - Bewilligung Beiordnung eines Anwalts - Zeugniserteilung,
Verfahrensgang:ArbG Kiel 4 Ca 87 c/07 vom 31.07.2007

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