JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Beschluss vom 07.01.2008, Aktenzeichen: 1 Ta 258/07
| Leitsatz: | Bei einem Streit um die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses ist in aller Regel die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich. Dagegen ist die Beiordnung nicht erforderlich, soweit lediglich ein allgemeiner Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses gestellt wird. Diesen Antrag kann der Antragsteller auch vor der Rechtsantragstelle erreichen, ohne dass die Beiordnung eines Anwalts erforderlich ist. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 121 Abs. 2, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe - Bewilligung Beiordnung eines Anwalts - Zeugniserteilung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Kiel 4 Ca 87 c/07 vom 31.07.2007 |
Um den Volltext vom LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss vom 07.01.2008, Aktenzeichen: 1 Ta 258/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - 07.01.2008, 1 Ta 258/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum