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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 05.02.2008, Aktenzeichen: 6 Ta 22/08 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 6 Ta 22/08

Beschluss vom 05.02.2008


Leitsatz:Ein Krankenhaus- oder Klinikaufenthalt allein rechtfertigt noch keine nachträgliche Zulassung. Maßgebend ist, ob der Arbeitnehmer durch die Krankheit objektiv daran gehindert war, eine Klage zu formulieren oder sein Recht auf andere Weise wahrzunehmen. Entscheidend ist ferner, ob die Behandlungssituation Außenkontakte (auch telefonischer Art) ausschloss oder jedenfalls in unzumutbarer Weise erschwert hat.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 5 Abs. 1,
Stichworte:Nachträgliche Zulassung, Kündigungsschutzklage,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn, 3 Ca 1522b/07 vom 22.11.2007

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