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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 04.04.2008, Aktenzeichen: 2 Ta 52/08 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 2 Ta 52/08

Beschluss vom 04.04.2008


Leitsatz:Beantragt eine Prozesspartei, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, Prozesskostenhilfe, reicht es nicht aus, sich auf das Insolvenzverfahren zu berufen. Vielmehr ist das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" vollständig auszufüllen. Dabei ist anzugeben, welcher Betrag vom Insolvenzverfahren nicht erfasst wird und damit für das Bestreiten der Prozesskosten zur Verfügung steht.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 115,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Privatinsolvenz, Berücksichtigung,
Verfahrensgang:ArbG Neumünster, 3 Ca 1393 b/07 vom 11.01.2008

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