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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 02.07.2008, Aktenzeichen: 6 TaBV 11/08 



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 6 TaBV 11/08

Beschluss vom 02.07.2008


Leitsatz:Im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung darf bei der Prüfung, ob der Verleiher bei der Arbeitnehmerüberlassung mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, nicht nur auf den Verleiher abgestellt werden, wenn dieser lediglich als rechtliche Hülle existiert und zu eigenen Handlungen am Markt oder auch konzernintern gar nicht in der Lage ist, weil er über keine Betriebsmittel und mit Ausnahme der Leiharbeitnehmer über kein eigenes Personal verfügt.
Rechtsgebiete:BetrVG, AÜG
Vorschriften:BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, AÜG § 1, AÜG § 14 Abs. 3,
Stichworte:Arbeitnehmerüberlassung, vorübergehend, gewerbsmäßig, konzernintern, Gewinnerzielungsabsicht,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn, 2 BV 88d/07 vom 06.12.2007

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