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JuraForum.deUrteileLAG-SCHLESWIG-HOLSTEINBeschluss vom 02.04.2008, Aktenzeichen: 6 TaBV 46/07 

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Aktenzeichen: 6 TaBV 46/07

Beschluss vom 02.04.2008


Leitsatz:1. Die Bezeichnung als "Kanakenfreundin" hat regelmäßig beleidigenden Charakter.

2. Abfällige Äußerungen über Betriebsfremde, sofern es sich nicht um Kunden oder Geschäftspartner handelt, begründen in der Regel keinen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, die zu einer objektiven Belastung des Arbeitsverhältnisses führen können.

3. Ausländer- oder fremdenfeindliches Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn damit gegen eine arbeitsvertragliche Pflicht - und sei es eine Nebenpflicht - verstoßen wird.
Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG, BGB
Vorschriften:BetrVG § 103, KSchG § 15 Abs. 1, BGB § 626,
Stichworte:Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Beleidigung, Ausländerfeindlichkeit,
Verfahrensgang:ArbG Elmshorn, 3 BV 836/07 vom 01.11.2007

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