JuraForum.de > Urteile > LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN > Beschluss vom 01.02.2006, Aktenzeichen: 3 Sa 481/05
| Leitsatz: | Beamtendienstzeiten sind bei Lehrkräften an Gymnasien, die nicht die Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllen, auf Bewährungszeiten nach dem Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom 27.6.1988, zuletzt geändert am 3.12.1993 nicht anzurechnen. |
| Rechtsgebiete: | BAT, Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur |
| Vorschriften: | BAT § 20, BAT § 23a, Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom 27.6.1988, zuletzt geändert am 3.12.1993 Abschnitt B, Erlass der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom 27.6.1988, zuletzt geändert am 3.12.1993 Abschnitt V in Verbindung mit IV Nr. 1, |
| Stichworte: | Bewährungsaufstieg, Beamtendienstzeiten, Bewährungszeit, Anrechnung,, |
| Verfahrensgang: | ArbG Elmshorn 3 Ca 631 e/05 vom 06.10.2005 |
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