JuraForum.de > Urteile > LAG-SACHSEN-ANHALT > Urteil vom 11.12.2001, Aktenzeichen: 8 Sa 90/01
| Leitsatz: | Kommt der Arbeitnehmer einer angedrohten Versetzung durch den Arbeitgeber zuvor, indem er seinerseits eine weniger einschneidende Versetzung beantragt, kann er später die Unwirksamkeit dieser Versetzung nur dann unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der angedrohten Versetzung geltend machen, wenn er bei seinem eigenen Versetzungsantrag einen entsprechenden Vorbehalt hinreichend deutlich gemacht hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 315, |
| Stichworte: | Rechtmäßigkeit von Versetzungen, |
| Verfahrensgang: | ArbG Halle 10 Ca 354/00 vom 08.11.2000 |
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