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JuraForum.deUrteileLAG-SACHSEN-ANHALTUrteil vom 09.07.2002, Aktenzeichen: 8 Sa 40/02 

LAG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 8 Sa 40/02

Urteil vom 09.07.2002


Leitsatz:Der erhebliche Verstoß eines Zeitungsredakteurs gegen das Gebot der Tendenzloyalität kann eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich rechtfertigen.

Eine Abmahnung ist aber dann nicht entbehrlich, wenn bei einmaligem Vorfall nicht auszuschließen ist, dass der Tendenzverstoß auf einer zwar eklatanten, aber doch versehentlichen Fehleinschätzung beruht.
Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Vorschriften:BGB § 626, KSchG § 1, KSchG § 9,
Stichworte:außerordentliche Kündigung, Redakteur, Verstoß gegen Tendenzloyalität, fehlende Abmahnung,
Verfahrensgang:ArbG Magdeburg 10 Ca 3919/01 vom 06.12.2001

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