JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 08 / 2004
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| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO, ArbGG |
| Leitsatz: | Nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Ablauf der Klagefrist kann der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nicht mehr gestellt werden, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Sechsmonatsfrist ist nicht möglich. |
| Volltext: LAG-SAARLAND - Beschluss, 2 Ta 26/04 | |