JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 06 / 2002
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| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO, ArbGG |
| Leitsatz: | Macht der Arbeitnehmer glaubhaft, dass der Arbeitgeber den in dem Kündigungsschreiben genannten Kündigungsgrund - die Einsparung einer Arbeitsstelle - nur vorgeschoben hat, so kann dies die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage rechtfertigen. |
| Volltext: LAG-SAARLAND - Beschluss, 2 Ta 22/02 | |