JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 05 / 2001
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| Rechtsgebiete: | BetrVG 1972, BetrVG, BGB, ArbGG |
| Leitsatz: | 1. Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der notwendigerweise anfallenden Schulungskosten auch unter Einbeziehung von Schulungsmaterialien bei Schulungen von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs.6 BetrVG über § 40 Abs.1 BetrVG auch dann, wenn der Schulungsträger den Namen einer Einzelgewerkschaft in seiner Firmierung führt, wenn wie hier im Fall der gemeinnützigen hbv-KBV GmbH sowohl durch Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit wie auch durch die Tatsache der Beschränkung auf Schulungen im Bereich des § 37 Abs. 6 BetrVG im fraglichen Zeitraum eine deutliche Trennung von der Gewerkschaft hinsichtlich deren Einflussnahmemöglichkeit und wirtschaftlichen Verflechtung zu erkennen ist. 2. Es bedarf nur bei konkreten Anhaltspunkten, dass auf dem Umweg über pauschalierte Abrechnungspositionen eine Gegnerfinanzierung erfolge, der weitergehenden Aufschlüsselung der vom Schulungsträger erstellten Rechnungen. |
| Volltext: LAG-SAARLAND - Beschluss, 2 TaBV 7/2000 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB, ZPO, ArbGG |
| Leitsatz: | 1. Eine Entgeltumwandlung i.S.d. § 1 Abs. 5 BetrAVG liegt dann nicht vor, wenn noch kein gesicherter Gehaltsanspruch besteht, auf den von Seiten des Arbeitnehmers zugunsten der Beitragszahlung in eine Direktversicherung verzichtet werden kann. 2. Allein der Hinweis eines Arbeitgebers bei Verhandlungen über eine Gehaltserhöhung, diese in der für den Arbeitnehmer bestehenden Direktversicherung zu sehen, reicht dann nicht aus, eine Entgeltumwandlung zu bejahen, wenn daneben auch Gehaltserhöhungen gewährt werden. |
| Volltext: LAG-SAARLAND - Urteil, 2 Sa 94/2000 | |