JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 04 / 2001
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| Rechtsgebiete: | MTV, BMTV, ZPO, ArbGG |
| Leitsatz: | Der tarifliche Wochenlohn für Berufskraftfahrer im Güterfernverkehr des saarländisches Verkehrsgewerbes beinhaltet einen Pauschallohn, der eine wöchentliche Arbeitszeit nicht von, sondern bis zu 56,5 Stunden abgeltet. Nur die Überschreitung der tariflich zugelassenen Arbeit von 113 Stunden pro Doppelwoche, die gemäß § 12 II BMTV nur in dringenden Notfällen zulässig und zu leisten ist, begründet einen weiteren Vergütungsanspruch über den tariflichen Pauschallohn hinaus. Die in den Lohntabellen zum Ausdruck kommende Sichtweise und praktische Handhabung der Tarifvertragsparteien lässt auf einen entsprechenden übereinstimmenden Regelungswillen schließen. |
| Volltext: LAG-SAARLAND - Urteil, 1 Sa 153/2000 | |